Eltern
Elternarbeit
Eltern und MitarbeiterInnen arbeiten in einer vertrauensvollen Erziehungspartnerschaft zusammen. Allen voran steht das Wohl, Zufriedenheit und Glück der Kinder.
Gerade in dieser kleinen Altersgruppe ist die Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen den ErzieherInnen und den Eltern besonders wichtig. Gemeinsam wollen wir eine Atmosphäre schaffen, in der
- Alle Kinder sich wohl und geborgen fühlen
- wir gemeinsam Verantwortung übernehmen
- wir effektiv zusammenarbeiten können
- wir zur Auseinandersetzung bereit sind und uns wohlfühlen
Im Laufe des Kindergartenjahres finden etwa alle 6 bis 8 Wochen Elternabende statt. Die Teilnahme jeweils eines Elternteils ist Bestandteil der Mitgliedschaft bei 1-2-3. Beim Elternabend werden aktuelle Themen besprochen und wichtige Informationen mitgeteilt. In regelmäßigen Abständen ist auch die pädagogische Leitung bzw. das Team anwesend um über die Situation und Dynamik in der Gruppe zu berichten, Projekte vorzustellen und/oder über Entwicklungs- und Bildungsbereiche zu sprechen.
Ein wichtiges Angebot sind außerdem die individuellen Elterngespräche. Sie finden etwa zweimal jährlich und bei Bedarf zwischen den Eltern, einer Fachkraft und der Kita-Leitung statt. Die Eltern bekommen hier eine kompetente Einschätzung der Situation ihres Kindes und ggfls. eine hilfreiche pädagogische Beratung.
Für kurze Gespräche bzw. zum Informationsaustausch stehen die MitarbeiterInnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch in der Bring- und Abholzeit zur Verfügung.
Eltern, die sich für einen Betreuungsplatz im Kinderladenentscheiden, werden Mitglied im Verein und verpflichten sich zur aktiven Mitarbeit in der Kita. Jede Familie engagiert sich in einem Vereins-Amt.
Außerdem wird auch die Mithilfe bei besonderen Aktionen erwünscht, wie etwa bei Renovierungen und Reinigungsaktionen.
Indem sich die Eltern für den Bestand und die erfolgreiche Weiterentwicklung des Kinderladens engagieren, bestimmen und gestalten sie die tägliche Umgebung ihrer Kinder aktiv mit.
Die Eltern unterstützen dabei auch die ErzieherInnen in organisatorischen Aufgaben. So können sich die ErzieherInnen über das Maß einer normalen Kita hinaus und jenseits von Bildungsdokumentationen, Elterngesprächen usw. voll und ganz den Kindern widmen.
Ämter der Eltern
Die Eltern führen existenzielle Funktionen des Kinderladens aus. Nur durch ihre Bereitschaft zur Übernahme eines speziellen Verantwortungsbereichs kann der Kinderladen inhaltlich, personell und ökonomisch optimal existieren.
Indem sich die Eltern für den Bestand und die erfolgreiche Weiterentwicklung des Kinderladens engagieren, bestimmen und gestalten sie die tägliche Umgebung ihrer Kinder aktiv mit.
Die Eltern unterstützen dabei auch die ErzieherInnen in organisatorischen Aufgaben. So können sich die ErzieherInnen über das Maß einer normalen Kita hinaus und jenseits von Bildungsdokumentationen, Elterngesprächen usw. voll und ganz den Kindern widmen.
Durch die vollständige Selbstorganisation des Kinderladens betreffen die Ämter alle Funktionsbereiche des Vereines / Betriebes.
- 1. Vorstand (Geschäftsführung interne Bereiche)
- 2. Vorstand (Geschäftsführung externe Bereiche)
- 3. Vorstand (Finanzen)
- Assistenz des Vorstandes
- Pädagogische Inhalte/Team
- Dokumentation (Elternabend Protokolle, Koch-/Adress-/Elternliste)
- Hausmeister
- Neue Kinder
- Organisation
- Einkäufe und Unterstützung für Amt Öffentlichkeitsarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit, Homepage-Pflege, Feste
Elternbeitrag
Unser Kinderladen wird seit August 2008 städtisch gefördert, hierdurch setzt sich der monatlich zu leistende Beitrag aus zwei Teilen, dem Vereinsbeitrag und dem Beitrag an die Stadt, zusammen.
Active Mitgliedschaft | Betrag |
Einmalige Kaution pro Kind | 100,- € |
Vereinsbeitrag (monatlich) pro Familie | 10,- € |
Trägeranteil (monatlich) pro Kind | 55,- € |
Zusätzliche Kosten gemäß Betreuungsvertrag: Essengeld (monatlich) pro Kind | 35,- € |
Passive Mitgliedschaft | |
Vereinsbeitrag (monatlich) pro Familie | 5,- € |
Die ordentliche Kündigung des Betreuungsvertrages ist nur zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres (zum 31.07.) möglich. Die Kündigung muss schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten erfolgen und bis spätestens zum 30.04. des jeweiligen Kindergartenjahres zugegangen sein.
Das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.
Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch die Personensorgeberechtigten ist während des Kindergartenjahres in dringenden Fällen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich.